Verschiedene Möglichkeiten kurzfristig einen Termin zu erhalten:
Es kann vorkommen, dass die Wartezeit bis zum nächsten regulären Termin zu lang erscheint. Selbstverständlich behandeln wir Notfälle zeitnah. Allerdings hat der Gesetzgeber (gilt für gesetzlich versicherte Patienten) vorgeschrieben, wie die Vergabe von Akutterminen zu erfolgen hat. Folgende Möglichkeiten bestehen für gesetzlich Versicherte:
- wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. Dieser kann bei uns anrufen und einen dringenden Termin vereinbaren. Sie erhalten dort einen Überweisungsschein auf dem ein Überweisungscode stehen muss. Nur mit diesem Code können Sie bei uns vorstellig werden
- Sie wenden sich an die Terminvergabestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 0711-116117. Dort wird Ihnen ein kurzfristiger Termin in einer Stuttgarter HNO-Praxis vermittelt. Sie erhalten ebenfalls einen Code den Sie für die Vorstellung zum Termin benötigen.
- Sie vereinbaren einen Termin in unserer Selbstzahlersprechstunde. (Die Kosten für eine Behandlung werden nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet und liegen beispielsweise für eine Ohrreinigung bei € 51,82)